Neue Regelung ab 20.09.21

Bezugnehmend auf die ministeriale Schulmail vom 09.09.2021 gilt ab 20.09.21

unverändert: 2 Lollitests pro Woche
(Hier bleibt die Testferequent unverändert.)

Wenn Schülerinnen und Schüler nicht an den schulischen Testungen teilnehmen, sondern einen Bürgertest vorlegen, muss dies ab Montag ebenfalls 3 x pro Woche geschehen: Montag, Mittwoch, Freitag.