Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen

Laut den „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen“ (BASS 18-29, Nr. 9) entscheiden die Eltern und Erziehungsberechtigten nach Abwägung der potenziellen Gefahr auf dem Schulweg eigenständig, ob sie ihr Kind zur Schule schicken.

Eltern, die ihr Kind zu Hause lassen, informieren vor Unterrichtsbeginn die Schule: info@bodelschwingh-grundschule.de
Bitte geben Sie den Namen Ihres Kindes an, die Lerngruppe und den Grund.

Bitte bedenken Sie:
Sie haben entschieden, dass Ihr Kind wetterbedingt im Homeoffice arbeitet.
Wenn der Unterricht nicht ausgesetzt ist, lernt Ihr Kind bitte zuhause.
Materialien zum Lesen, Schreiben, Rechnen sind im Ranzen.

Offizielle Schulschließungen aufgrund Extremwetters werden Ihnen durch die Schulleitung rechtzeitig (Email / Homepage) mitgeteilt.